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Girokonto ohne Schufa - Bankkonto trotz Schufaeintrag

Im Antrag auf Eröffnung eines Girokonto ist üblicherweise die sogenannte Schufa-Klausel enthalten. Diese besagt, dass das Geldinstitut berechtigt ist, eine Schufa-Auskunft einzuholen.

Bei einer negativen Schufa-Auskunft kann die Bank den Antrag ablehnen.

Dabei ist nicht für jede Bank jeder Schufa-Eintrag ein zwingender Grund, dem Kunden ein Girokonto zu verweigern.

Liegen jedoch mehrere oder schwerwiegende Negativeinträge bei der Schufa vor, ist die Wahrscheinlichkeit der Ablehnung sehr hoch.

Einige Banken, vor allem Sparkassen als öffentlich-rechtliche Geldinstitute, bieten in solchen Fällen an, ein Girokonto ohne Schufa-Anfrage auf Guthabenbasis zu führen.

Das heißt, dem Kunden wird kein Dispositionskredit eingeräumt und keine Karte mit Zahlungsgarantie ausgehändigt.

Er erhält in der Regel eine Bankkarte zum Abheben von Geld sowie die Möglichkeit, Gelder durch Überweisungen zu erhalten und Überweisungen zu tätigen.

Über die Zulassung dieser Konten zum Lastschrifteinzugverfahren entscheiden die Banken unterschiedlich; da auch hierbei eine Prüfung der Kontodeckung möglich ist, wird diese nicht grundsätzlich abgelehnt.

Der Begriff Guthabenkonto wird streng angewendet; bereits die Überziehung um einen einzigen Cent wird bei dieser Kontovariante nicht geduldet.

Es gibt neben den Angeboten von Sparkassen und einigen weiteren bekannten Geldinstituten zahlreiche dubiose Angebote, die Hoffnung auf ein Bankkonto erwecken, aber in Wirklichkeit eine Bearbeitungsgebühr für den abgelehnt werdenden Antrag kassieren wollen.

Wer im Internet nach einem Girokonto ohne Schufa sucht, ist gut beraten sich vor Antragstellung auf einer Verbraucherseite zu informieren.

Bei den meisten Banken ist es möglich, Überweisungen zu Gunsten dritter auch auf ein Sparkonto zu tätigen; bei Sparkonten ist eine Schufa-Anfrage grundsätzlich überflüssig.

Jedoch ist nicht jedes Amt bereit, auf ein Sparkonto zu überweisen.